1. Bedingungsgemäßer Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der Erst- und Nachprüfung
2. Bedingungsgemäßer Verzicht auf die konkrete Verweisung in der Erstprüfung
3. Verzicht auf die Rückkehrpflicht auf eigene Kosten bei Leistungsfällen im Ausland
4. Verzicht auf die Umorganisationspflicht des Arbeitsplatzes bei Selbstständigen in Kleinstbetrieben (mit weniger als 5 Mitarbeitern)
5. Keine mehrfach zeitlich befristeten Anerkennungen im BU-Leistungsfall ( max. einmalig für 12 Monate )
6. Mitversicherung von psychischen Erkrankungen
7. Grundsätzliche Begrenzung der stationären Antragsfragen auf 10 Jahre
8. Leistungen auch bei vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
9. Verzicht auf eine altersbedingte Klausel bei Kräfteverfall ( analog des VVG 2008 )
10. Volle BU-Leistung bereits ab einem Pflegepunkt oder des Pflegegrades II
11. Keine Verweisung auf einen ausgeübten Zweitberuf in den letzten 12 bis 24 Monaten vor dem BU-Leistungsfall
12. Zahlung eines Überbrückungsgeldes bei Einstellung der Leistung des Krankentagegeld-Versicherers
13. Anpassung der Krankentagegeld-Bedingungen an die BU-Bedingungen im Konzernverbund
14. Verzicht auf die Anwendung des § 163 VVG
15. Lebensphasenmodell / Unterbrechung des Versicherungsschutzes für 12 Monate / einmalig ohne Ereignis möglich
16. Lebensphasenmodell / Unterbrechung des VSS bei Arbeitslosigkeit für max. 24 Monate / mehrmals möglich
17. Lebensphasenmodell / Unterbrechnung des VSS bei Elternzeit für max. 36 Monate / mehrmals möglich
18. Nachversicherungsgarantie ohne Nachweis von besonderen Ereignissen ( Heirat / Kinder usw. )
19. Nachversicherungsgarantie ohne zeitliche Befristung bei der Nachmeldung der besonderen Ereignisse
20. Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung des Berufes oder besonderer Freizeitrisiken
21. Eine über sechs Monate andauernde medizinische Arbeitsunfähigkeit ( gelber Zettel ) gilt als Berufsunfähigkeit
22. Sofortzahlung einer zusätzlichen BU-Jahresrente bei unbefristet anerkannter BU-Leistung
23. Zahlung eines Überbrückungsgeldes oder einer Einmalzahlung bei anerkannter Dread-Disease Leistung
24. Mitversicherung einer Pflegeversicherung die über das 65. Lebensjahr hinaus leistet ( Bedingungen beachten ! )
25. Zahlung einer lebenslangen BU-Rente bei Eintritt des BU-Leistungsfalles vor dem 40.- 45. Lebensjahr
26. Mitversicherung einer garantierten BU-Rentensteigerung im BU-Leistungsfall in Höhe von mindestens 2 % p.a.
27. Neben der Ausbildungsunfähigkeit wird die Anerkennung des angestrebten Berufes im BU-Leistungsfall geprüft
28. Neben der Studierunfähigkeit wird die Anerkennung des angestrebten Studienzielesim BU-Leistungsfall geprüft
29. Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine Infektionsklausel für Ärzte
30. Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte auf Lebenszeit
31. Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte auf Probe und Widerruf
32. Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Berufs- und Zeitsoldaten
33. Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Polizisten
34. Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Justizvollzugsbeamte
35. Erweiterung der BU-Bedingungen durch eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Feuerwehrbeamte